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Investment Abc

 
Die wichtigsten Begriffe für Anleger in Investmentfonds

Bitte beachten Sie, daß die Oellers GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit der auf dieser Seite befindlichen Angaben  übernimmt und nicht für Fehler haftet, die in Zusammenhang mit den hier angebotenen Auskünften oder Informationen entstehen. Stand: Dezember 2006.

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Abgeltungssteuer: Die voraussichtlich ab 01.01.2009 gültige Steuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne wird erstmalig in Deutschland eingeführt und ersetzt das Halbeinkünfteverfahren (
H). Der pauschale Steuersatz beträgt dann 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) - damit werden künftig alle vorgenannten Ertragsarten besteuert. Abgeführt wird die Steuer von den depotführenden Stellen (Banken oder Investmentgesellschaften) direkt an das Finanzamt.

Absicherung: Die Kurse der Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mit Hilfe von modernen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps) im Fondsvermögen abgesichert werden können.

Aktienfonds: Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert.

Anlagepolitik: Die Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium gehören beispielsweise die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte oder die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muss sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen.

Anteilschein: Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investmentzertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft.

Anteilwert: Der Anteilwert ist die Summe aller im Sondervermögen enthaltenen Gegenstände bezogen auf einen Anteilschein. Der Anteilwert wird börsentäglich ermittelt und ist gleichbedeutend mit dem Rücknahmepreis.

Ausgabeaufschlag: Einmalige Gebühr von bis zu sechs Prozent, die Anleger beim Kauf von Fondsanteilen zahlen.

Ausgabepreis: Anteilwert (Rücknahmepreis) + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis

Ausschüttung: Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und ggf. außerordentliche Erträge einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag.

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Beta-Faktor: Der Beta-Faktor vergleicht die Kursschwankung einer Aktie im Verhältnis zu Veränderungen des gesamten Aktienmarktes eines Landes. Ist der Beta-Faktor größer als eins, so sind die Kursschwankungen der Aktie größer als die des Gesamtmarktes; ist er kleiner als ein, so ist die Aktie weniger volatil als der Index

Blue-Chips-Fonds: Bezeichnung für Aktienfonds, die überwiegend in substanz- und ertragsstarke Unternehmen mit einer hohen Börsenkapitalisierung und einem entsprechend hohen Marktgewicht anlegen.

Bond oder Bonds: festverzinsliche Wertpapiere.

Branchenfonds: Fonds, der hauptsächlich in Aktien einer bestimmten Branche anlegt, z.B. Pharma, Biotechnologie, Automobile, Goldaktien oder Chemie.

BVI (Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V.): Interessengemeinschaft nahezu aller deutschen Kapitalgesellschaften

BVI – Methode: Vom BVI entwickelte Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds; dabei wird davon ausgegangen, dass das eingesetzte Kapital hundertprozentig zur Anlage kommt und Ausschüttungen sofort wiederangelegt werden. Daher entspricht die nach dieser Methode errechnete Wertentwicklung eines Fonds in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis, erlaubt aber einen Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichen Anlageschwerpunkten.

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Cost-Average-Effekt: Wenn Anleger durch regelmäßiges Einzahlen gleichbleibender Beträge bei steigenden Kursen weniger, bei fallenden Kurse mehr Fondsanteile erwerben. Für den gleichen Sparbetrag erhalten sie also bei niedrigen Aktien- oder Rentenkursen mehr Fondsanteile. Damit erreichen Sie einen günstigeren durchschnittlichen Einstandspreis.

Details zum Cost Average-Effekt - hier klicken

Crash: Kurseinbruch an den Wertpapiermärkten von mehr als zehn Prozent.

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Dachfonds: Fonds, der überwiegend in andere Investmentfonds investiert.

DAX®-Index: Der DAX®-Index wird aus den 30 größten Aktienwerten berechnet und gilt als Indikator für die Kursentwicklung des gesamten deutschen Marktes. Beim Begriff DAX® handelt es sich nicht um die Abkürzung für “Deutscher Aktienindex”- DAX® ist vielmehr die von der Deutsche Börse AG eingetragene Marke für ihren an der FWB® - Frankfurter Wertpapierbörse - berechneten Aktienindex.

Depotbank: Zu den Aufgaben der Depotbank gehören neben der Verwahrung die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die Berechnung der Anteilpreise sowie die Durchführung von Ertragsausschüttungen. Die Investmentgesellschaft darf die von ihr aufgelegten Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit ein anderes Kreditinstitut beauftragen. Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit die banküblichen Depotgebühren (in der Regel vom Anleger) sowie eine Vergütung, die sich nach Maßgabe der Vertragsbedingungen ergibt.

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Erträge: Zu ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen Erträgen versteht man Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechtserlöse, die dem Privatanleger nach aktuellem Recht steuerfrei zufließen.

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Fonds: Kurzbezeichnung für die von einer Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Vermögen, die in Wertpapieren oder Immobilien angelegt sind.

Fondspicking: Vermögensverwaltung, wobei die Anlagegelder in diverse Fonds investiert und durch Umschichtungen sowie gezielten Kauf und Verkauf gemanagt werden.

Fondvermögen: Es umfasst den Gesamtwert aller Vermögensgegenstände des Sondervermögens. Das Fondsvermögen eines Wertpapierfonds besteht aus Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren, einer Barreserve sowie sonstigen Vermögenswerten, beispielsweise Optionsrechten.

Future-Fonds: Fonds, dessen Vermögen überwiegend an den Terminmärkten angelegt ist; dadurch besteht ein erheblich höheres Investitionsrisiko als bei anderen Investmentfonds. Future -Fonds sind weder Bestandteil des KAGG noch des Auslandinvestment -Gesetzes, sind also nach deutschem Recht keine Investmentfonds.

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Garantie-Fonds: Die Fondsgesellschaft garantiert einen vorher festgelegten Rücknahmepreis. Beispiel: Der Airbag-Fonds der Bayerischen Vereinsbank legt weltweit in große Aktiengesellschaften an und garantiert dem Anleger nach einem Anlagezeitraum von fünf Jahren 100prozentige Rückzahlung des eingezahlten Kapitals Geldmarktfonds: Investmentfonds, die ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquiden Papieren mit sehr kurzen Laufzeiten investieren.
Zu den Geldmarktinstrumenten zählen neben Termingeldern, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit auch Commercial Papers und Einlagen bei Banken. Ein Vorteil gegenüber Termingeldern oder Spareinlagen besteht darin, dass man nicht an bestimmte Fristen von 30, 60 oder 90 Tagen gebunden ist, sondern - bei attraktiver Verzinsung - jederzeit über das Geld verfügen kann.

Geldmarktnahe Fonds (in Währungen): Investmentfonds, die in festverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten und variabel verzinslichen Anleihen sowie Termingeldern investieren. Ziel ist es, eine möglichst stetige, von Zinsschwankungen weitgehend unabhängige Wertentwicklung in der jeweiligen Fondswährung zu erwirtschaften.

Gemischte Fonds: Fonds, die sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren.

Genusschein: Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das ähnlich einer Aktie ein Recht am Reingewinn oder dem Liquiditätserlös einer Aktiengesellschaft verbrieft. Es beteiligt einen Käufer am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Im Unterschied zu Aktien ähneln Genussscheine normalen Schuldverschreibungen, da der Herausgeber meist eine Fest- oder Mindestverzinsung garantiert. Der Anleger beteiligt sich also am Unternehmen ohne dass ihm die Rechte eines Aktionärs zustehen. Daher werden sie auch gerne als ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe bezeichnet.

Geschlossene Fonds: Bei geschlossenen Fonds sind Anlagevolumen und Anzahl der Anteile von Anfang an festgelegt. Das heißt: Sind alle Anteile verkauft, kommt der Kunde nur dann zum Zug, wenn ein anderer Anleger seine Fondsanteile verkauft. Der Kurs des geschlossenen Fonds richtet sich also nach Angebot und Nachfrage. Anteilseigner geschlossener Fonds sind Aktionäre. Bei geschlossenen Fonds haben die Anleger somit ein Stimmrecht. Ein Vorteil sind auch die geringeren Kosten. Es fallen lediglich die üblichen An- und Verkaufspesen (im Durchschnitt jeweils ca. 1 Prozent des Kurswertes) für Aktien an.

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Halbeinkünfteverfahren: Das Halbeinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es hat in Deutschland ab 2001 das bis dahin (seit 1977) geltende Anrechnungsverfahren abgelöst. Das Halbeinkünfteverfahren gilt seit 2001 für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen (z.B. Aktien), seit 2002 auch für inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Das Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt, um die finanziellen Nachteile der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftssteuer für deutsche Aktionäre auszugleichen. Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen auch die Dividenden, die Investmentfonds erzielen. Das Halbeinkünfteverfahren wird ab 2009 ersetzt durch die Abgeltungssteuer (
A).

Hedge-Fonds: Fondsart, bei der Fondsmanager hochspekulative Anlagetechniken einsetzen. In Deutschland sind solche Fonds erst seit kurzem zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Als Beimischung kann ein solcher Hedge-Fonds das Anlagerisiko des Portfolios verringern und die Ertragsspanne steigern. “Hedge” kommt aus dem englischen und bedeutet wörtlich “Hecke”, sinnbildlich “Schutz” (des Kapitals).

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Immobilienfonds (geschlossener): Kein Investmentfonds, sondern unternehmerische Beteiligung (Kapitalanlage) an Immobilienobjekten.

Immobilienfonds (offener): Investmentfonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Immobilien und Grundstücken angelegt ist.

Index-Fonds: Investmentfonds, der in der Zusammensetzung seines Fondsvermögens den Börsenindex, auf den er sich bezieht (z.B. DAX® oder Dow® Jones), in Zusammensetzung und Gewichtung nachbildet.

Investmentanteil: Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds.

Investmentfonds: Von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltetes und von einer Depotbank verwahrtes, nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiertes Sondervermögen, welches in der Regel aus dem Geld vieler Anleger besteht. Es gibt solche Fonds für Privatanleger und spezielle Fonds für institutionelle Anleger (z.B. Versicherungen).

ISIN (International Securities Identifikation Number): Neue zehnstellige Zahl mit einer Länderkennung, die jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert. Der Vorgänger war die sechsstellige nationale Wertpapierkennummer.

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KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften): Gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in deutschen Investmentfonds. Das Gesetz umfasst beispielsweise Anlagebestimmungen, Erwerbs- und Veräußerungsvorschriften, Depotbankbestimmungen, Publizitätsvorschriften, steuerrechtliche Vorschriften, Maßnahmen zum Anlegerschutz.

Kosten: Zu den Kosten, die ein Anleger bei einer Investmentgesellschaft entrichten muß, gehören Ausgabeaufgeld, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren).

Kurzläufer-Fonds: Investmentfonds, dessen Management überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit geringen (Rest-)Laufzeiten anlegt. Ein Beispiel sind Geldmarktfonds.

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Länderfonds: Investmentfonds, die in Wertpapiere investieren, deren Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben (z.B. nur in Deutschland investieren).

Laufzeitfonds: Fonds mit einer begrenzten Laufzeit.

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Mid- Cap – Fonds: Investmentfonds, dessen Vermögen überwiegend in Aktien mittelgroßer börsennotierter Unternehmen angelegt ist.

Mindestanlagesumme: Mindestbetrag, der von den Investmentgesellschaften bei der Investition in einen ihrer Fonds verlangt wird.

Mischfonds: Fonds, dessen Vermögen sowohl in Aktien als auch in Renten angelegt ist.

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No-Load Funds: englische Bezeichnung für Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag angeboten werden (z.B. Typ O-Fonds der DWS).

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Offene Fonds: Investmentfonds, bei dem die Investmentgesellschaft laufend neue Anteile ausgibt. Da die Höhe des Fondsvermögens nicht begrenzt ist, können beliebig viele Anteile ausgegeben werden. Der Preis der Zertifikate wird nicht von Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern von seinem tatsächlichen inneren Wert.

Optionsscheinfonds: Fonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Optionsscheinen angelegt ist.

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Performance: Wertentwicklung einer Kapitalanlage, meist in Prozent für einen bestimmten Zeitraum.

Publikumsfonds: Investmentfonds, deren Anteilsscheine von jedem Anleger erworben werden können; in Deutschland sind Publikumsfonds immer offene Fonds.

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Quant Funds: Aktienfonds, deren Manager mit Hilfe spezieller Analyseverfahren besser abschneiden wollen, als der vergleichbare Marktindex. Solche Analyseverfahren können beispielsweise künstliche neuronale Netze sein.

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Rechenschaftsbericht: Zur Information der Anleger wird regelmäßig zum Geschäftsjahresende ein Rechenschaftsbericht erstellt, der über die Entwicklung des jeweiligen Wertpapiermarktes, die Ausschüttung, steuerrelevante Daten sowie die Anlagepolitik des Fonds informiert. Darüber hinaus erscheint jeweils zur Mitte des Geschäftsjahres für jeden Fonds ein Halbjahresbericht.

Regionen-Fonds: Fonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Aktien und /oder Renten einer bestimmten geografischen Region oder eines bestimmten Wirtschaftsraumes angelegt ist (z.B. Europafonds oder Nordamerikafonds).

Rentenfonds: Fonds, die ausschließlich oder überwiegend festverzinsliche Wertpapiere enthalten.

Rohstofffonds: Branchenfonds, dessen Vermögen überwiegend in Aktien von Unternehmen investiert ist, die sich mit der Förderung bzw. Verarbeitung von Rohstoffen beschäftigen.

Rücknahmepflicht: Pflicht der Investmentgesellschaft, die ausgegebenen Anteile jederzeit wieder vom Anteilsinhaber zurückzunehmen.

Rücknahmepreis: Preis, den der Anleger beim Verkauf der Fondsanteile erhält. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert.

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Small-Cap-Fonds: Investmentfonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Aktien kleinerer, wachstumsversprechender Unternehmen angelegt ist.

Sondervermögen: Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden das Sondervermögen.

Spezialfonds: Investmentfonds, deren Anteilscheine ausschließlich von institutionellen Anlegern erworben werden können. Für private Anleger sind diese Fonds nicht zugänglich - im Gegensatz zu Publikumsfonds.

Steueroptimierte Fonds: Investmentfonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die Rendite nach Abzug der Steuern ausgelegt ist.

Switchen: Der Wechsel innerhalb der Fondspalette einer Investmentgesellschaft von einem Fonds in einen anderen.

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Thesaurierende Fonds: Die Fondsgesellschaft schüttet den Ertrag nicht aus, sondern belässt ihn im Fondsvermögen. Der Wert der Anteilscheine erhöht sich so automatisch von Jahr zu Jahr. Bei der Wahl des Investmentfonds sollte der Kunde aber nicht übergroßes Augenmerk auf die Höhe der Ausschüttungen legen. Viel entscheidender sind in den meisten Fällen die Wertsteigerungen der Anteilscheine.

Turnaround-Fonds: Fonds, dessen Vermögen überwiegend in Aktien angelegt ist, die aufgrund ihrer Ertragsschwäche oder finanzieller Probleme eines Unternehmens eine enttäuschende Kursentwicklung zeigen, von denen das Fondsmanagement jedoch erwartet, dass eine Kurswende nach oben in absehbarer Zeit bevorsteht.

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Umweltfonds: Investmentfonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Aktien von Unternehmen angelegt ist, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

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Verkaufsprospekt: Der Verkaufsprospekt enthält alle Angaben, die für die Beurteilung der Investmentanlage von wesentlicher Bedeutung sind.

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Wertpapier-Kennnummer (WKN): Sechsstellige Nummern- oder Zahlenfolge zur Identifizierung von Wertpapieren. Abgelöst durch die ISIN; sie ist eine zehnstellige Zahl mit einer Länderkennung, die jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert.

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Zertifikat: Anteilschein eines Investmentfonds.

Zwischengewinn: Darunter versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Er unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30prozentigen Zinsabschlagsteuer.

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