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Bitte beachten Sie, daß die Oellers GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit der auf dieser Seite befindlichen Angaben übernimmt und nicht für Fehler haftet, die in Zusammenhang mit den hier angebotenen Auskünften oder Informationen entstehen. Stand: Dezember 2006. A - B - C - D - E - F - G - H - I - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - Z
Absicherung: Die Kurse der Aktien, Renten und Devisen unterliegen Schwankungen, die mit Hilfe von modernen Finanzinstrumenten (Futures, Optionen, Swaps) im Fondsvermögen abgesichert werden können. Aktienfonds: Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert. Anlagepolitik: Die Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium gehören beispielsweise die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte oder die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muss sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen. Anteilschein: Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft dokumentiert sind. Der Anteilschein bzw. das Investmentzertifikat ist eine Urkunde, die dem Inhaber das Miteigentum am Fondsvermögen verbrieft. Anteilwert: Der Anteilwert ist die Summe aller im Sondervermögen enthaltenen Gegenstände bezogen auf einen Anteilschein. Der Anteilwert wird börsentäglich ermittelt und ist gleichbedeutend mit dem Rücknahmepreis. Ausgabeaufschlag: Einmalige Gebühr von bis zu sechs Prozent, die Anleger beim Kauf von Fondsanteilen zahlen. Ausgabepreis: Anteilwert (Rücknahmepreis) + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis Ausschüttung: Bei einem ausschüttenden Investmentfonds werden ordentliche und ggf. außerordentliche Erträge einmal pro Jahr ausgeschüttet. Die Erträge werden bis zum Ausschüttungstag im Fondsvermögen angesammelt und erhöhen damit im Jahresverlauf den Anteilwert. Durch die erfolgte Ausschüttung vermindert sich der Anteilwert am Ausschüttungstag um exakt den Ausschüttungsbetrag. zum Seitenanfang Blue-Chips-Fonds: Bezeichnung für Aktienfonds, die überwiegend in substanz- und ertragsstarke Unternehmen mit einer hohen Börsenkapitalisierung und einem entsprechend hohen Marktgewicht anlegen. Bond oder Bonds: festverzinsliche Wertpapiere. Branchenfonds: Fonds, der hauptsächlich in Aktien einer bestimmten Branche anlegt, z.B. Pharma, Biotechnologie, Automobile, Goldaktien oder Chemie. BVI (Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V.): Interessengemeinschaft nahezu aller deutschen Kapitalgesellschaften BVI – Methode: Vom BVI entwickelte Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds; dabei wird davon ausgegangen, dass das eingesetzte Kapital hundertprozentig zur Anlage kommt und Ausschüttungen sofort wiederangelegt werden. Daher entspricht die nach dieser Methode errechnete Wertentwicklung eines Fonds in der Regel nicht dem tatsächlichen Anlageergebnis, erlaubt aber einen Vergleich der Managementleistung verschiedener Fonds mit ähnlichen Anlageschwerpunkten. zum Seitenanfang Details zum Cost Average-Effekt - hier klicken Crash: Kurseinbruch an den Wertpapiermärkten von mehr als zehn Prozent. zum Seitenanfang DAX®-Index: Der DAX®-Index wird aus den 30 größten Aktienwerten berechnet und gilt als Indikator für die Kursentwicklung des gesamten deutschen Marktes. Beim Begriff DAX® handelt es sich nicht um die Abkürzung für “Deutscher Aktienindex”- DAX® ist vielmehr die von der Deutsche Börse AG eingetragene Marke für ihren an der FWB® - Frankfurter Wertpapierbörse - berechneten Aktienindex. Depotbank: Zu den Aufgaben der Depotbank gehören neben der Verwahrung die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die Berechnung der Anteilpreise sowie die Durchführung von Ertragsausschüttungen. Die Investmentgesellschaft darf die von ihr aufgelegten Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit ein anderes Kreditinstitut beauftragen. Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit die banküblichen Depotgebühren (in der Regel vom Anleger) sowie eine Vergütung, die sich nach Maßgabe der Vertragsbedingungen ergibt. zum Seitenanfang zum Seitenanfang Fondspicking: Vermögensverwaltung, wobei die Anlagegelder in diverse Fonds investiert und durch Umschichtungen sowie gezielten Kauf und Verkauf gemanagt werden. Fondvermögen: Es umfasst den Gesamtwert aller Vermögensgegenstände des Sondervermögens. Das Fondsvermögen eines Wertpapierfonds besteht aus Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren, einer Barreserve sowie sonstigen Vermögenswerten, beispielsweise Optionsrechten. Future-Fonds: Fonds, dessen Vermögen überwiegend an den Terminmärkten angelegt ist; dadurch besteht ein erheblich höheres Investitionsrisiko als bei anderen Investmentfonds. Future -Fonds sind weder Bestandteil des KAGG noch des Auslandinvestment -Gesetzes, sind also nach deutschem Recht keine Investmentfonds. zum Seitenanfang Geldmarktnahe Fonds (in Währungen): Investmentfonds, die in festverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten und variabel verzinslichen Anleihen sowie Termingeldern investieren. Ziel ist es, eine möglichst stetige, von Zinsschwankungen weitgehend unabhängige Wertentwicklung in der jeweiligen Fondswährung zu erwirtschaften. Gemischte Fonds: Fonds, die sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Genusschein: Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das ähnlich einer Aktie ein Recht am Reingewinn oder dem Liquiditätserlös einer Aktiengesellschaft verbrieft. Es beteiligt einen Käufer am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Im Unterschied zu Aktien ähneln Genussscheine normalen Schuldverschreibungen, da der Herausgeber meist eine Fest- oder Mindestverzinsung garantiert. Der Anleger beteiligt sich also am Unternehmen ohne dass ihm die Rechte eines Aktionärs zustehen. Daher werden sie auch gerne als ein Mittelding zwischen Aktie und Anleihe bezeichnet. Geschlossene Fonds: Bei geschlossenen Fonds sind Anlagevolumen und Anzahl der Anteile von Anfang an festgelegt. Das heißt: Sind alle Anteile verkauft, kommt der Kunde nur dann zum Zug, wenn ein anderer Anleger seine Fondsanteile verkauft. Der Kurs des geschlossenen Fonds richtet sich also nach Angebot und Nachfrage. Anteilseigner geschlossener Fonds sind Aktionäre. Bei geschlossenen Fonds haben die Anleger somit ein Stimmrecht. Ein Vorteil sind auch die geringeren Kosten. Es fallen lediglich die üblichen An- und Verkaufspesen (im Durchschnitt jeweils ca. 1 Prozent des Kurswertes) für Aktien an. zum Seitenanfang Hedge-Fonds: Fondsart, bei der Fondsmanager hochspekulative Anlagetechniken einsetzen. In Deutschland sind solche Fonds erst seit kurzem zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Als Beimischung kann ein solcher Hedge-Fonds das Anlagerisiko des Portfolios verringern und die Ertragsspanne steigern. “Hedge” kommt aus dem englischen und bedeutet wörtlich “Hecke”, sinnbildlich “Schutz” (des Kapitals). zum Seitenanfang Immobilienfonds (offener): Investmentfonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Immobilien und Grundstücken angelegt ist. Index-Fonds: Investmentfonds, der in der Zusammensetzung seines Fondsvermögens den Börsenindex, auf den er sich bezieht (z.B. DAX® oder Dow® Jones), in Zusammensetzung und Gewichtung nachbildet. Investmentanteil: Recheneinheit für die Bemessung des Anteils eines Anlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds. Investmentfonds: Von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltetes und von einer Depotbank verwahrtes, nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiertes Sondervermögen, welches in der Regel aus dem Geld vieler Anleger besteht. Es gibt solche Fonds für Privatanleger und spezielle Fonds für institutionelle Anleger (z.B. Versicherungen). ISIN (International Securities Identifikation Number): Neue zehnstellige Zahl mit einer Länderkennung, die jedes Wertpapier - also auch jeden Fonds - eindeutig identifiziert. Der Vorgänger war die sechsstellige nationale Wertpapierkennummer. zum Seitenanfang Kosten: Zu den Kosten, die ein Anleger bei einer Investmentgesellschaft entrichten muß, gehören Ausgabeaufgeld, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten (z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren). Kurzläufer-Fonds: Investmentfonds, dessen Management überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit geringen (Rest-)Laufzeiten anlegt. Ein Beispiel sind Geldmarktfonds. zum Seitenanfang Laufzeitfonds: Fonds mit einer begrenzten Laufzeit. zum Seitenanfang Mindestanlagesumme: Mindestbetrag, der von den Investmentgesellschaften bei der Investition in einen ihrer Fonds verlangt wird. Mischfonds: Fonds, dessen Vermögen sowohl in Aktien als auch in Renten angelegt ist. zum Seitenanfang zum Seitenanfang Optionsscheinfonds: Fonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Optionsscheinen angelegt ist. zum Seitenanfang Publikumsfonds: Investmentfonds, deren Anteilsscheine von jedem Anleger erworben werden können; in Deutschland sind Publikumsfonds immer offene Fonds. zum Seitenanfang zum Seitenanfang Regionen-Fonds: Fonds, dessen Vermögen hauptsächlich in Aktien und /oder Renten einer bestimmten geografischen Region oder eines bestimmten Wirtschaftsraumes angelegt ist (z.B. Europafonds oder Nordamerikafonds). Rentenfonds: Fonds, die ausschließlich oder überwiegend festverzinsliche Wertpapiere enthalten. Rohstofffonds: Branchenfonds, dessen Vermögen überwiegend in Aktien von Unternehmen investiert ist, die sich mit der Förderung bzw. Verarbeitung von Rohstoffen beschäftigen. Rücknahmepflicht: Pflicht der Investmentgesellschaft, die ausgegebenen Anteile jederzeit wieder vom Anteilsinhaber zurückzunehmen. Rücknahmepreis: Preis, den der Anleger beim Verkauf der Fondsanteile erhält. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. zum Seitenanfang Sondervermögen: Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden das Sondervermögen. Spezialfonds: Investmentfonds, deren Anteilscheine ausschließlich von institutionellen Anlegern erworben werden können. Für private Anleger sind diese Fonds nicht zugänglich - im Gegensatz zu Publikumsfonds. Steueroptimierte Fonds: Investmentfonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf die Rendite nach Abzug der Steuern ausgelegt ist. Switchen: Der Wechsel innerhalb der Fondspalette einer Investmentgesellschaft von einem Fonds in einen anderen. zum Seitenanfang Turnaround-Fonds: Fonds, dessen Vermögen überwiegend in Aktien angelegt ist, die aufgrund ihrer Ertragsschwäche oder finanzieller Probleme eines Unternehmens eine enttäuschende Kursentwicklung zeigen, von denen das Fondsmanagement jedoch erwartet, dass eine Kurswende nach oben in absehbarer Zeit bevorsteht. zum Seitenanfang zum Seitenanfang zum Seitenanfang zum Seitenanfang Zwischengewinn: Darunter versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Er unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30prozentigen Zinsabschlagsteuer.
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